Auf der Gemeinde-, Kirchenkreis- bzw. Sprengelebene nehmen Gemeinde-, Kirchenkreis- bzw. Sprengeljugendkonvente die Belange der Evangelische Jugend wahr. Auf landeskirchlicher Ebene bildet die Landesjugendkammer das »Parlament der Evangelischen Jugend«.
Die Fach- und Servicestelle der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis ist der Kirchenkreisjugenddienst (KKJK). Er wird von den beruflichen KreisjugendwartInnen, den KreisjugendpastorInnen und weiteren beruflichen MitarbeiterInnen auf Kirchenkreisebene gebildet. Mit seinen vielfältigen Zuständigkeiten und der Informationsfülle ist der Kirchenkreisjugenddienst erster Ansprechpartner für Fragen evangelischer Jugendarbeit. (Quelle:"http://www.ejh.de")