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- Gründung des KJR: 04. März 1994
"Eine wichtige Möglichkeit, nicht nur über den verbandlichen Tellerrand zu blicken, sondern auch Kooperation und Vernetzung der Anbieter "vor Ort" zu erreichen." (Emszeitung, 08.03.1994)
- Der Kreisjugendring Emsland versteht sich
- als Arbeitsgemeinschaft von Jugendverbänden, Jugendinitiativen und anderen Formen organisierte Jugendarbeit (Vernetzung und Kooperation)
- als Partner zu den Entscheidungsträgern des Landkreises und der Kommunen
- nicht als eigenständiger Träger von Jugendarbeit
- Ziel ist es, Rahmenbedingungen für eine
sozialpädagogische verantwortete Jugendarbeit einzufordern.
- stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Emsland
- Gespräche & Zusammenarbeit mit dem Landkreis Emsland bei jugendpolitischen Fragen
- Vernetzung und Informationsaustausch unter den Verbänden
- jährliche Vollversammlung (Austausch unter den Jugendverbänden und Diskussion über aktuelle jugend-politische Fragen).
- Emsländischer Jugendförderpreis
- Aktionen
Die neue Satzung

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