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  • Gründung des KJR: 04. März 1994
    "Eine wichtige Möglichkeit, nicht nur über den verbandlichen Tellerrand zu blicken, sondern auch Kooperation und Vernetzung der Anbieter "vor Ort" zu erreichen." (Emszeitung, 08.03.1994)

 

 

  • Der Kreisjugendring Emsland versteht sich …

  • als Arbeitsgemeinschaft von Jugendverbänden, Jugendinitiativen und anderen Formen organisierte Jugendarbeit (Vernetzung und Kooperation)
  • als Partner zu den Entscheidungsträgern des Landkreises und der Kommunen
  • nicht als eigenständiger Träger von Jugendarbeit
  • Ziel ist es, Rahmenbedingungen für eine
    sozialpädagogische verantwortete Jugendarbeit einzufordern.

 

 

 

  • Die Arbeit des KJR

  • stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Emsland
  • Gespräche & Zusammenarbeit mit dem Landkreis Emsland bei jugendpolitischen Fragen
  • Vernetzung und Informationsaustausch unter den Verbänden
  • jährliche Vollversammlung (Austausch unter den Jugendverbänden und Diskussion über aktuelle jugend-politische Fragen).
  • Emsländischer Jugendförderpreis
  • Aktionen

 

 

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