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Ihr seid eine Jugendorganisation vor Ort oder ein Jugendverband, der in mehrere Gemeinden tätig ist (oder eine sonstige Form organisierter Kinder- und Jugendarbeit)? – Ihr seid im Emsland tätig? – Dann könnt Ihr Mitglied im Kreisjugendring Emsland werden!

 

Herzliche Einladung!!!

 

Was hat ein Jugendverband oder –organisation davon Mitglied im Kreisjugendring zu sein?

§    Vernetzung mit anderen Jugendverbänden und –organisationen

§    Erfahrungs- und Meinungsaustausch mit andern Aktiven in der Kinder- und Jugendarbeit im Emsland

§    gemeinsame Interessenvertretung gegenüber dem Landkreis (z.B. bei Fragen um die Förderung der Jugendarbeit)

§    Beteiligungsmöglichkeit bei der Arbeit des Kreisjugendringes

§    Förderung das ehrenamtlichen Engagement (z.B. durch den Emsländischen Jugendförderpreis)

§    Diskussion jugendpolitischer Fragen

§    und vieles mehr

 

Was muss ein Jugendverband oder –organisation tun, um Mitglied im Kreisjugendring zu werden?

§    das Grundgesetz der BRD anerkennen

§    im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit öffentlich tätig sein

§    eine auf demokratischer Grundlage beruhende Ordnung besitzen

§    einen schriftlichen Antrag beim Kreisjugendring stellen

 

Wichtig!!!

§    Bei Jugendverbänden und -initiativen, die überörtlich organisiert sind, können die Ortsgruppen keine Einzelmitgliedschaft erwerben.

§    Parteipolitischen Jugendorganisationen können nur eine beratende Mitgliedschaft beantragen

 

Weitere Informationen in unserer Geschäftsstelle!